Unsere Kanzlei
Klare Kante: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen
Seit mehr als 30 Jahren kennt Rechtsanwalt Joachim Wagner nur eine Seite: Die der Arbeitnehmer:innen, der Betriebsräte und der Gewerkschaften. Mit seiner konsequenten, kreativen und beharrlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmerseite hat er sich in und um Bielefeld einen Namen gemacht. Darauf sind wir stolz.
Im Jahr 2024 schloss er sich mit dem Paderborner Rechtsanwalt Dr. Nico Happe zusammen, der zuvor in einer anderen ostwestfälischen Arbeitsrechtskanzlei tätig war. Im Jahr 2025 erfolgten dann die Umfirmierung in Wagner//Happe Arbeitsrecht und die Eintritte von David Wagner und Christiane Herzig. Damit besteht unser Team nun aus vier Rechtsanwält:innen, die alle ausschließlich arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich tätig sind. Mehr Spezialisierung geht nicht.
Gemeinsam erreichen wir, was uns jeden Tag antreibt: Die engagierte Interessenvertretung unserer Mandant:innen nach „allen Regeln der Kunst“. Manchmal schlagfertig und manchmal kreativ, aber immer zielgerichtet auf Ihre Interessen bezogen. Gemeinsam erreichen wir die Ergebnisse, die Sie sich wünschen und die sich sehen lassen können.
Wir vom Sekretariat sind Ihre erste Anlaufstelle bei Wagner//Happe und nehmen Ihre Anfragen oder sonstigen Anliegen jederzeit entgegen. Während einer laufenden Beratung beantworten wir Ihnen gerne ihre organisatorischen Fragen und stehen für Terminvereinbarungen zur Verfügung. Zusammen mit den Anwältinnen und Anwälten kümmern wir uns um eine schnelle, effiziente und fachkundige Bearbeitung Ihrer Anliegen, damit wir Sie in all Ihren Belangen bestmöglich unterstützen können.
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie umfassend zu sämtlichen Themen im Arbeitsrecht, sei es im Individualarbeitsrecht oder zu Ihren kollektivrechtlichen Fragen.
Individualarbeitsrecht
Wir bieten Ihnen für sämtliche individualrechtliche Fragestellungen eine maßgeschneiderte Beratung, an die sich jederzeit die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung anschließen kann. Ob es sich um Entgeltansprüche, Urlaubsfragen oder eine Zeugnisstreitigkeit handelt – wir setzen uns konsequent für Ihre Interessen ein und stehen mit unserer Expertise an Ihrer Seite!
Kündigungsschutz
Sie haben eine Kündigung erhalten? Um Ihre Rechte zu wahren, muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Wir führen für Sie das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht und kämpfen mit Ihnen für den Erhalt des Arbeitsplatzes – oder eine hohe Abfindung!
Aufhebungsvertrag
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an? Wir analysieren mit Ihnen die rechtliche und tatsächliche Ausgangssituation, bewerten den Verhandlungsspielraum und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Zielvorstellung. Auf dieser Grundlage bringen wir für Sie die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss. Dabei ist ihr Erfolg unser Ansporn!
Kooperation
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Betriebsräte bei der Durchsetzung sämtlicher Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei den sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) und personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 ff. BetrVG), um die Interessen Ihrer Belegschaft effektiv zu vertreten.
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang (§ 613a BGB) bringt für Beschäftigte oft Unsicherheiten und Fragen mit sich. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und begleiten Sie in diesem Prozess um einen rechtssicheren Übergang für Sie sicherzustellen.
Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Betriebsräte bei der Durchsetzung sämtlicher Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei den sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) und personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 ff. BetrVG), um die Interessen Ihrer Belegschaft effektiv zu vertreten.
Betriebsratsanhörungen
Betriebsräte sind bei der Einstellung, Versetzung und Kündigung von Beschäftigten anzuhören. Sollten die Rechte des Betriebsrats missachtet werden, bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und im Ernstfall die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte als Betriebsrat.
Betriebsänderungen
Wesentlicher Bestandteil der Beratung von Betriebsräten ist die Begleitung bei Betriebsänderungen in Form von Personalreduzierungen, Betriebsverlagerungen, Aufspaltung von Betrieben etc. und den aus diesen Anlässen geführten Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Hierbei zugute kommt uns unsere langjährige Kooperation mit regionalen und überregionalen Trägern von Transfergesellschaften.
Seminare
Neben der eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit führen wir regelmäßig von uns organisierte und durchgeführte Seminare für einzelne Betriebs- oder Personalräte als Inhouse-Veranstaltung durch. Darüber hinaus referieren wir regelmäßig bei unterschiedlichen Weiterbildungsträgern, insbesondere aus dem gewerkschaftlichen Umfeld.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Der Betriebsrat ist bei einer Vielzahl sozialer Angelegenheiten im Arbeitsleben (z.B. Entlohnungssysteme, Datenschutz, betrieblicher Gesundheitsschutz etc. ) zur Mitbestimmung berechtigt. Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Betriebsvereinbarung und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmung, wenn sich Ihre Arbeitgeber:in unkooperativ zeigt.
Unsere Anwälte – Ihre starken Partner im Arbeitsrecht
Die Mischung macht’s: Mit über fünfzig Berufsjahren verbinden wir fundierte arbeitsrechtliche Expertise und Erfahrung mit einem dynamischen, zupackenden Team. Für Ihren Erfolg: Damit wir Ihre Ziele zielstrebig, engagiert und sachkundig erreichen. Nehmen Sie uns beim Wort!